ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Unternehmensservices und Paketshop-Partner

Parcelly GmbH · Mainzer Landstraße 69 (ABC), 60329 Frankfurt am Main · www.parcelly.com/de

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge der Parcelly GmbH („Parcelly“) mit (a) Kurier-, Post-, Logistik- und Handelsunternehmen („Unternehmenskunden“) sowie (b) selbständigen Betreibern physischer Annahme-, Abhol-, Umschlag- oder Lagerstandorte („Standortpartner“). Sie gelten nur, wenn der Vertragspartner bei Vertragsschluss Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1.2 Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung eines Vertrags- oder Bestellformulars, Annahme eines Angebots, elektronische Bestätigung oder Freischaltung nach Prüfung durch Parcelly zustande. Die AGB gelten nur, wenn auf sie bei Vertragsschluss hingewiesen wurde und der Vertragspartner ihrer Geltung zugestimmt hat.

1.3 Individuell vereinbarte Bedingungen gehen diesen AGB vor. Danach gelten in folgender Reihenfolge: Leistungsbeschreibung bzw. Bestellformular, Preisblatt, gegebenenfalls Auftragsverarbeitungsvereinbarung und diese AGB. Entgegenstehende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn Parcelly ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

1.4 „Textform“ umfasst insbesondere E-Mail und elektronische Erklärungen innerhalb der Parcelly-Systeme, soweit nicht gesetzlich oder individuell eine strengere Form vereinbart ist.

2. Leistungen und Rollen

2.1 Parcelly betreibt eine kurierunabhängige Technologieplattform und ein Netzwerk von Standorten für Pick-up, Drop-off, Retouren, Zwischenlagerung, Cross-Docking und verwandte Logistikprozesse. Der konkrete Leistungsumfang, das Vertragsgebiet, Servicelevel, freigeschaltete Standorte und etwaige Mindestmengen ergeben sich ausschließlich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

2.2 Parcelly darf zur Leistungserbringung Standortpartner und weitere Unterauftragnehmer einsetzen. Parcelly bleibt für eigene Vertragspflichten nach Maßgabe des anwendbaren Rechts verantwortlich.

2.3 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bleibt der Unternehmenskunde alleiniger Vertragspartner seiner Absender, Empfänger, Händler oder sonstigen Endkunden und verantwortlich für Beförderungsvertrag, Preise, Versandbedingungen, Kundenkommunikation, Laufzeitversprechen, Nachforschung und Schadensbearbeitung. Parcelly wird weder Verkäufer der versandten Waren noch allein durch die Bereitstellung der Plattform Vertragspartner des Endkunden.

2.4 Standorte, Kapazitäten und Öffnungszeiten können sich ändern. Parcelly darf einen Standort aus sachlichem Grund vorübergehend sperren, ersetzen oder aus dem Netzwerk entfernen, insbesondere bei Sicherheits-, Compliance-, Qualitäts- oder Kapazitätsrisiken. Fest zugesagte Standorte oder Kapazitäten dürfen nur nach den Regeln des Einzelvertrags geändert werden.

2.5 Support umfasst die Unterstützung für die jeweils vereinbarte Leistung und Version. Neue Funktionen, zusätzliche Integrationen und wesentliche kundenspezifische Änderungen sind nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart wurden. Ausschließlichkeit, Gebietsschutz oder ein bestimmtes Transaktionsvolumen bestehen ebenfalls nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung.

3. Plattform, API, Konten und Website

3.1 Parcelly gewährt dem Vertragspartner für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die freigeschaltete Plattform, Apps, API und Dokumentation ausschließlich für die vereinbarten Geschäftszwecke zu nutzen.

3.2 Konten sind personenbezogen. Zugangsdaten sind geheim zu halten; Zugriffe unberechtigter Personen, Sicherheitsvorfälle und vermuteter Missbrauch sind Parcelly unverzüglich zu melden. Der Vertragspartner bleibt für die von ihm angelegten Nutzer und deren Handlungen verantwortlich.

3.3 Der Vertragspartner stellt sicher, dass übermittelte Stamm-, Standort-, Sendungs- und Statusdaten vollständig, richtig, rechtmäßig erhoben und technisch vereinbarungsgemäß sind. Er darf die Systeme nicht umgehen, stören, überlasten, zurückentwickeln, unbefugt testen oder zum Aufbau eines konkurrierenden Dienstes auslesen. Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.

3.4 Parcelly strebt eine hohe Verfügbarkeit an, schuldet aber keine unterbrechungsfreie Nutzung, sofern kein Servicelevel ausdrücklich vereinbart ist. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen von Telekommunikationsnetzen oder Leistungen Dritter können den Betrieb zeitweise beeinträchtigen. Planbare, wesentliche Wartungen kündigt Parcelly soweit zumutbar an.

3.5 Inhalte der frei zugänglichen Website dienen der allgemeinen Information und stellen ohne ausdrückliche Kennzeichnung kein verbindliches Angebot dar. Verlinkte Inhalte Dritter macht sich Parcelly nicht zu eigen. Für Website und Plattform gelten die Haftungsregelungen in Ziffer 10.

4. Sendungen und operative Abwicklung

4.1 Es dürfen nur ordnungsgemäß verpackte und gekennzeichnete Sendungen innerhalb der vereinbarten Gewichts-, Größen-, Wert- und Produktgrenzen eingeliefert werden. Ohne ausdrückliche Freigabe ausgeschlossen sind insbesondere gefährliche oder verbotene Güter, Waffen, explosive, entzündliche, ätzende, giftige oder radioaktive Stoffe, Bargeld und Wertpapiere, Edelmetalle und Edelsteine, lebende Tiere, verderbliche Waren, unzureichend gesicherte Flüssigkeiten sowie Waren, deren Annahme, Besitz, Lagerung oder Weitergabe besondere behördliche Erlaubnisse erfordert.

4.2 Parcelly und der Standortpartner sind nicht verpflichtet, Inhalt oder Wert einer verschlossenen Sendung zu prüfen. Sie dürfen eine Sendung ablehnen, sichern oder nach Maßgabe zwingenden Rechts Behörden informieren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Gefahr, Rechtswidrigkeit, unzureichende Verpackung, falsche Daten, fehlende Kapazität oder eine Überschreitung vereinbarter Grenzen bestehen.

4.3 Annahme, Lagerung, Übergabe und Rückgabe erfolgen anhand der vereinbarten Scan-, Identitäts-, PIN-, Barcode- oder sonstigen Freigabeprozesse. Systemereignisse und Zeitstempel bilden die operative Abrechnung und Nachverfolgung ab; der Nachweis eines technischen oder tatsächlichen Fehlers bleibt zulässig.

4.4 Lagerfrist, Rückführung und etwaige Lagerzuschläge ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Nicht abgeholte Sendungen werden nach Ablauf der Lagerfrist nach Weisung des Unternehmenskunden oder nach zwingendem Recht zurückgeführt. Eine Verwertung oder Entsorgung erfolgt nur mit zulässiger Weisung oder gesetzlicher Grundlage.

5. Pflichten der Unternehmenskunden

5.1 Der Unternehmenskunde übermittelt vor Einlieferung die vereinbarten Pre-Alerts und Sendungsdaten, stellt lesbare und eindeutige Kennzeichnungen bereit und sorgt dafür, dass eigene Mitarbeitende, Depots, Fahrer und sonstige Beauftragte die freigegebenen Prozesse, Standorte und Zugangsregeln einhalten.

5.2 Er ist verantwortlich für die Zulässigkeit der Sendungen, deren transportgerechte Verpackung sowie erforderliche Genehmigungen, Zolldokumente und Informationen. Prognosen zu Mengen, Routen und Spitzenzeiten sind rechtzeitig und nach bestem Wissen bereitzustellen; verbindliche Mindest- oder Höchstmengen entstehen nur durch ausdrückliche Vereinbarung.

5.3 Der Unternehmenskunde informiert Absender und Empfänger klar über Beförderungsbedingungen, Abholverfahren, Fristen, ausgeschlossene Güter und zulässige Beschwerdewege. Er bearbeitet Endkundenanfragen und Ansprüche, soweit nicht ausdrücklich ein Support- oder Claims-Service durch Parcelly vereinbart wurde.

5.4 Verzögerungen, Mehraufwand oder Fehlbuchungen, die auf fehlende, verspätete oder fehlerhafte Daten, Kennzeichnungen, Weisungen oder Mitwirkung des Unternehmenskunden zurückgehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen und können nach dem vereinbarten Preisblatt berechnet werden.

6. Pflichten der Standortpartner

6.1 Der Standortpartner erbringt die vereinbarten Leistungen während der veröffentlichten Öffnungszeiten fachgerecht, sorgfältig und mit ausreichend geschultem Personal. Er hält Angaben zu Anschrift, Öffnungszeiten, Ansprechpartnern, Kapazität und Betriebsstatus aktuell und meldet absehbare Einschränkungen unverzüglich.

6.2 Sendungen sind bei Eingang und Ausgang nach dem vorgegebenen Prozess zu erfassen, in einem gegen unbefugten Zugriff, Verlust, Verwechslung, Nässe, Feuer und sonstige erkennbare Risiken angemessen geschützten Bereich getrennt aufzubewahren und nur nach erfolgreicher Freigabe an die berechtigte Person oder den berechtigten Fahrer herauszugeben.

6.3 Der Standortpartner darf Sendungen nicht öffnen, nutzen, mit einem Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht belasten, eigenmächtig verlagern, an nicht freigegebene Dritte übergeben oder Endkunden zusätzliche Entgelte berechnen. Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.

6.4 Beschädigungen, Fehlmengen, falsche Übergaben, Sicherheits- oder Datenschutzvorfälle, Betrugsverdacht sowie behördliche Maßnahmen sind Parcelly unverzüglich mit den verfügbaren Nachweisen zu melden. Der Standortpartner unterstützt zumutbar bei Nachforschung, Rückführung, Audit und Schadensbearbeitung.

6.5 Der Standortpartner hält alle für seinen Betrieb und die Leistungen erforderlichen Genehmigungen sowie eine angemessene, mindestens dem Einzelvertrag entsprechende Versicherungsdeckung aufrecht. Er setzt eigenes Personal oder zulässige Erfüllungsgehilfen ein und bleibt für deren Handlungen verantwortlich. Ein Arbeits-, Handelsvertreter-, Franchise-, Gesellschafts- oder Vertretungsverhältnis mit Parcelly wird nicht begründet.

7. Vergütung, Abrechnung und Steuern

7.1 Gebühren des Unternehmenskunden und Vergütungen des Standortpartners ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Bestellformular oder Preisblatt. Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

7.2 Soweit nicht anders vereinbart, rechnet Parcelly monatlich auf Basis der im System erfassten, prüfbaren Transaktionen ab. Einwendungen gegen Abrechnungsdaten sind nach Kenntnis unverzüglich mit nachvollziehbaren Belegen mitzuteilen. Die gesetzlichen Rechte bei verdeckten Fehlern bleiben unberührt.

7.3 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Verzugspauschalen. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig; Zurückbehaltungsrechte können nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.

7.4 Jede Partei ist für eigene Steuern, Abgaben, Beschäftigungs- und Sozialversicherungspflichten verantwortlich. Der Standortpartner teilt Änderungen seiner steuerlichen oder abrechnungsrelevanten Angaben unverzüglich mit.

8. Rechte an Technologie, Daten und Kennzeichen

8.1 Alle Rechte an Plattform, API, Apps, Dokumentation, Prozessen, Marken, Designs und von Parcelly bereitgestellten Materialien verbleiben bei Parcelly oder dem jeweiligen Rechteinhaber. Der Vertragspartner erhält nur die in Ziffer 3.1 beschriebene Nutzungserlaubnis.

8.2 Rechte an vom Vertragspartner bereitgestellten Inhalten und Daten verbleiben bei ihm. Er räumt Parcelly die für Vertragsdurchführung, Support, Abrechnung, Sicherheit und gesetzliche Nachweise erforderlichen Nutzungsrechte ein und sichert zu, hierzu berechtigt zu sein.

8.3 Parcelly darf Feedback unentgeltlich zur Weiterentwicklung verwenden. Aggregierte oder wirksam anonymisierte Betriebsdaten darf Parcelly für Analyse, Kapazitätsplanung, Sicherheit und Verbesserung eigener Leistungen nutzen, soweit kein Personenbezug mehr besteht und keine Vertraulichkeitspflicht verletzt wird.

8.4 Marken, Namen und Logos der jeweils anderen Partei dürfen nur im vereinbarten Umfang verwendet werden. Öffentliche Referenznennung, Pressemitteilungen und Fallstudien bedürfen vorheriger Zustimmung in Textform.

9. Vertraulichkeit und Datenschutz

9.1 Jede Partei schützt nicht öffentliche kaufmännische, technische und betriebliche Informationen der anderen Partei, nutzt sie nur für den Vertragszweck und gibt sie nur an Personen weiter, die sie hierfür benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Gesetzlich oder behördlich erforderliche Offenlegungen bleiben zulässig; die andere Partei ist, soweit rechtlich erlaubt, vorab zu informieren.

9.2 Die Parteien beachten das anwendbare Datenschutzrecht. Ihre jeweilige Rolle als Verantwortlicher, gemeinsam Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter richtet sich nach der konkreten Verarbeitung. Soweit eine Partei personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO; diese geht bei Datenschutzfragen vor.

9.3 Personenbezogene Daten dürfen nur für den vereinbarten Prozess, mit erforderlichen Zugriffsrechten und angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen verarbeitet werden. Datenschutzverletzungen oder unbefugte Zugriffe sind der anderen Partei unverzüglich zu melden. Nach Vertragsende sind Daten und Unterlagen nach Weisung zu löschen oder zurückzugeben, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

9.4 Die Vertraulichkeitspflichten gelten fünf Jahre nach Vertragsende fort; Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten bleiben solange geschützt, wie ihre Eigenschaft oder gesetzliche Schutzpflicht fortbesteht.

10. Haftung und Ansprüche Dritter

10.1 Parcelly haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei ausdrücklich übernommener Garantie sowie nach zwingendem Produkthaftungs-, Post-, Transport- oder sonstigem Recht.

10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Parcelly nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

10.3 Soweit Ziffer 10.1 nicht eingreift, besteht insbesondere keine Haftung für atypische, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Folgeschäden; entgangener Gewinn wird nur ersetzt, soweit er zum vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden gehört. Für Verlust oder Beschädigung einzelner Sendungen gelten vorrangig die im Einzelvertrag vereinbarten sendungsbezogenen Haftungshöchstgrenzen und Anspruchsverfahren. Gesetzlich zwingende Haftungsgrenzen oder Mindestrechte bleiben unberührt.

10.4 Für Datenverlust haftet Parcelly bei einfacher Fahrlässigkeit nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Vertragspartner für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Parcelly haftet nicht für Pflichtverletzungen des Unternehmenskunden, des Absenders, Empfängers, Händlers oder sonstiger Dritter, die keine Erfüllungsgehilfen von Parcelly sind.

10.5 Der Standortpartner haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhafte Pflichtverletzungen in seinem Verantwortungsbereich. Er stellt Parcelly von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer solchen Pflichtverletzung beruhen. Parcelly informiert ihn unverzüglich, überlässt ihm soweit möglich die Abwehr und schließt ohne seine Zustimmung keinen Vergleich zu seinen Lasten.

11. Laufzeit, Sperrung und Vertragsende

11.1 Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach dem Einzelvertrag. Fehlt dort eine Regelung, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einem Monat Frist zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

11.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine wesentliche Pflicht trotz angemessener Abhilfefrist fortbesteht oder eine sofortige Fortsetzung wegen Betrug, Diebstahl, erheblicher Sicherheits- oder Datenschutzgefahr, wiederholter Fehlübergabe, unzulässiger Sendungen oder behördlicher Anordnung unzumutbar ist.

11.3 Parcelly darf Zugänge, Standorte oder einzelne Prozesse im erforderlichen Umfang vorläufig sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Grund nach Ziffer 11.2 oder eine akute Betriebs- oder Sicherheitsgefahr bestehen. Parcelly informiert den Vertragspartner unverzüglich, berücksichtigt dessen berechtigte Interessen und hebt die Sperre auf, sobald der Grund entfallen ist.

11.4 Bei Vertragsende sind offene Sendungen nach Weisung abzuwickeln, Zugänge zu beenden und Geräte, Materialien, Daten und vertrauliche Unterlagen zurückzugeben oder zulässig zu löschen. Entstandene Zahlungsansprüche sowie Ziffern 8 bis 10 und sonstige ihrem Zweck nach fortgeltende Bestimmungen bleiben bestehen.

12. Hinweise für Absender, Empfänger und sonstige Endkunden

12.1 Die bloße Einlieferung, Zustellung oder Abholung einer Sendung an einem durch Parcelly technisch angebundenen Standort begründet grundsätzlich keinen eigenen entgeltlichen Vertrag des Absenders oder Empfängers mit Parcelly oder dem Standortpartner. Vertragspartner für Warenkauf und Beförderung bleiben regelmäßig der Händler und der beauftragte Kurier- oder Postdienstleister.

12.2 Fragen zu Versandpreis, Laufzeit, Zustellversuchen, Erstattung oder Warenmängeln sind daher grundsätzlich an den Händler oder den auf der Versandinformation genannten Kurier- oder Postdienstleister zu richten. Parcelly und Standortpartner dürfen Identitäts- oder Abholnachweise verlangen, soweit dies für eine sichere Übergabe vorgesehen und datenschutzrechtlich zulässig ist.

12.3 Zwingende gesetzliche Rechte von Absendern und Empfängern, insbesondere bei Verlust, Entwendung oder Beschädigung einer Sendung, bleiben unberührt. Soweit Parcelly im konkreten Fall gesetzlich als Anbieter von Postdienstleistungen einzuordnen ist, können Verbraucher nach erfolgloser vorheriger Klärung die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur anrufen; Parcelly nimmt teil, soweit eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

12.4 Bietet Parcelly künftig ausdrücklich eine entgeltliche Leistung unmittelbar gegenüber Verbrauchern an, gelten hierfür gesonderte Verbraucherbedingungen einschließlich der gesetzlich erforderlichen vorvertraglichen Informationen und gegebenenfalls einer Widerrufsbelehrung.

13. Höhere Gewalt, Änderungen und Schlussbestimmungen

13.1 Keine Partei haftet für eine Verzögerung oder Nichterfüllung, soweit sie durch ein außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegendes Ereignis verursacht wird, insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, flächendeckende Netz- oder Versorgungsausfälle, Arbeitskämpfe oder erhebliche Störungen von Transportnetzen. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich und mindert die Auswirkungen soweit zumutbar.

13.2 Änderungen des Vertrags bedürfen der Textform. Eine neue Fassung dieser AGB gilt für bestehende Verträge nur, wenn die Parteien ihre Einbeziehung vereinbaren; für neue Verträge gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung. Technische und operative Anweisungen darf Parcelly aus sachlichem Grund aktualisieren, soweit dadurch vereinbarte Hauptleistungen, Vergütung und Haftung nicht wesentlich verändert werden.

13.3 Rechte und Pflichten dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der anderen Partei übertragen werden; die Übertragung auf ein verbundenes Unternehmen oder im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge ist nach vorheriger Information zulässig, sofern berechtigte Interessen nicht entgegenstehen.

13.4 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Frankfurt am Main. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

13.5 Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt das Gesetz; § 306 BGB bleibt unberührt.

Kontakt

Parcelly GmbH · Mainzer Landstraße 69 (ABC), 60329 Frankfurt am Main · E-Mail: impressum@parcelly.com